nach der konsolidierten Fassung der 33. CoBeLVO vom 1. Mai 2022 ist außerschulischer Musikunterricht für alle Instrumentalfächer, die Musikalische Früherziehung wie auch Ensembles wieder voll umfänglich möglich.
Aus Gründen weiterhin bestehender Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus wird gebeten, wo immer möglich, auch im Unterricht Abstand zu halten und auf Händehygiene zu achten.